Streit um Kloster Goldenstein: Salzburg fordert 64.000 Euro von Nonnen zurück
Salzburg fordert 64.000 Euro Sozialhilfe von Goldenstein-Nonnen zurück. Streit um Pflegeleistungen und rechtliche Grundlagen eskaliert.

Streit um Kloster Goldenstein: Salzburg fordert 64.000 Euro von Nonnen zurück
In Salzburg brodelt es wieder. Der Konflikt um das Kloster Goldenstein überschattet die aktuelle Nachrichtenlage und sorgt für einige Aufregung. Das Land Salzburg fordert vom Augustinerstift Reichersberg eine Rückzahlung von rund 64.000 Euro Sozialhilfe, die laut Behörde zu Unrecht beantragt wurde. Die Vorwürfe beziehen sich auf Pflegeleistungen, die für zwei Schwestern beantragt wurden, obwohl die Ordensgemeinschaft über ausreichende Mittel verfügt, um die Versorgung selbst zu sichern. Diese Informationen wurden in einem Artikel von EWTN veröffentlicht.
Das Augustiner-Chorherrenstift weist die Vorwürfe jedoch vehement zurück. Laut ihrer Aussage sei der Antrag auf Sozialhilfe vollkommen gesetzeskonform gewesen. Harald Schiffl, Sprecher des Ordensoberen Propst Markus Grasl, betont, dass alle Beiträge für die Schwestern über Jahrzehnte ordnungsgemäß geleistet wurden. Auch die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung habe die Anträge rechtlich geprüft und genehmigt, so berichtet Katholisch.de.
Der Hintergrund des Streits
Der Konflikt um das Kloster Goldenstein zieht sich bereits seit mehreren Jahren hin. 2020 schrumpfte die Gemeinschaft auf weniger als fünf Schwestern, was dazu führte, dass der Vatikan diese 2022 unter die Leitung von Propst Grasl stellte. Ein Übergabevertrag sichert den Schwestern ein lebenslanges Wohnrecht, solange sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Dies wurde dem Erzbistum Salzburg und dem Stift Reichersberg offiziell zugesichert, jedoch wird nun die Notwendigkeit der Sozialhilfe für die Schwestern infrage gestellt.
Im Jahr 2023 musste ein Umzug in die Seniorenresidenz Kahlsperg angeordnet werden, da das Kloster in einem maroden Zustand war und die Schwestern gesundheitlich angeschlagen waren. Bevor es jedoch dazu kam, besetzten die Nonnen im September 2025 ihr früheres Kloster erneut, nachdem sie Unterstützung von rund 200 Helfern erhielten. Dieser Vorfall erregte internationales Aufsehen, insbesondere auf sozialen Medien, wo die Nonnen fast 73.000 Follower auf Instagram gewinnen konnten, meint Katholisch.de.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Das Land Salzburg sieht die Rückforderung der Sozialhilfe als gerechtfertigt an, da durch den Übergabevertrag eine Änderung der rechtlichen Grundlagen für den Sozialhilfeanspruch erfolgte. Außerdem stellte die Behörde fest, dass der Übergabevertrag der Sozialabteilung nicht vorgelegt wurde, was als Missbrauch gewertet wird. Propst Grasl wurde zu einem klärenden Gespräch mit der Behörde eingeladen, um die Umstände zu klären. Sollte die Bewilligung der Zahlungen zurückgenommen werden, erklärt er, wird der Betrag selbstverständlich zurückgezahlt, so berichtet EWTN.
Die Nonnen stehen jedoch weiterhin hinter den von ihnen Beantragten Leistungen und fordern über ihren Rechtsanwalt die Überprüfung von sechs „untersuchungsbedürftigen“ Punkten, die sich gegen Propst Grasl richten.
Dieser lange und komplizierte Rechtsstreit beleuchtet nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern stellt auch die Bedürfnisse und Rechte der verbliebenen Nonnen von Goldenstein in den Fokus. Die Geschehnisse rund um das Kloster werfen Fragen auf, die weit über den aktuellen Streit hinausgehen und die Rolle religiöser Gemeinschaften im modernen Österreich neu hinterfragen.